Geschäftsbedingungen
Für alle Angebote gilt:
In erster Linie richtet sich mein Angebot an Selbstzahler, daher rechne ich meine Dienstleistungen auch direkt vor Ort in bar ab. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung.
Bei Kursen/Workshops/Seminaren ist die Gebühr zum Kursbeginn vorab zu überweisen.
Die von den Krankenkassen anerkannten Kurse sind gekennzeichnet. Bitte klären Sie das vor Beginn des Kurses mit Ihrer Kasse.
Stunden, die nicht wahrgenommen werden, können nicht ersetzt werden, da Kurse davon leben, dass sich die Teilnehmer quasi die Kosten teilen.
Bei Haus-/Firmenbesuchen entstehen zusätzlich Fahrtkosten und Kosten für den zeitlichen Mehraufwand durch An- und Abfahrt.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
Als Selbstzahler bleiben Sie von Formalitäten verschont und kein Dritter erhält Informationen über Sie. Somit kann auch die Krankenkasse keine “Diagnosen” speichern, da der Auftrag und die Zahlung nur zwischen uns geschehen.
Selbstzahler sind nach meiner Erfahrung effektive “Mit-Arbeiter” und erreichen somit zügig ihr Ziel.
Absageregelung:
Vereinbarte Termine sind verbindlich und Zeit ist kostbar. Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab.
Bei Einzelterminen: Sollte Ihnen eine rechtzeitige Absage einmal nicht möglich sein, bitte ich Sie um Ihr Verständnis, dass ich den Termin mit der Hälfte des vereinbarten Honorars berechnen muss – es sei denn, Sie finden eine Ersatzperson.
Stornogebühren:
Der Rücktritt vom Kurs ist nur in Schriftform - auch per Telefax und E-Mail möglich. Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 10 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Sollten Sie kurzfristiger absagen, entstehen Stornogebühren:
• Im Falle eines Rücktritts innerhalb von 10 bis 5 Tagen vor Kursbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Kursgebühr.
• Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 5 Tagen vor Kursbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Kursgebühr.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt die volle Kursgebühr an.
Stornogebühren entstehen nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer in das Vertragsverhältnis eintritt.